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BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13 |
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- Bundespatentgericht
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§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "altech solar (Wort-Bild-Marke)/ALTEC" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Markenbeschwerdeverfahren - "altech solar (Wort-Bild-Marke)/ALTEC" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr
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Markenbeschwerdeverfahren - "altech solar (Wort-Bild-Marke)/ALTEC" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr
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Markenbeschwerdeverfahren - "altech solar (Wort-Bild-Marke)/ALTEC" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11
Culinaria/Villa Culinaria
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
2. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).Beim Grad der Kennzeichnungskraft wird zwischen sehr hoher (weit überdurchschnittlicher), hoher (überdurchschnittlicher), normaler (durchschnittlicher), geringer (unterdurchschnittlicher) und sehr geringer (weit unterdurchschnittlicher) Kennzeichnungskraft differenziert (vgl. BGH, GRUR 2013, 833; U.v. 5.12.2012, Az. I ZR 85/11 - Culinaria/Villa Culinaria).
- BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10
pjur/pure
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
2. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rdn. 41 ff. m. w. N.).
- BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Maalox/Melox-GRY
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
2. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rdn. 41 ff. m. w. N.).
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
METROBUS
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
b) Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der im vorliegenden Fall maßgeblichen Waren kommt es darauf an, ob diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen und anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 582, Tz. 85 - VITAFRUIT; EuGH GRUR 2009, 484, Tz. 25 - Metrobus; Hacker, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 58 m. w. N.). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Hause aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, gehören (EuGH, Urt. v. 22.6.1999 - C-342/97, GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd; BGH, B. v. 8.5.2002 - I ZB 4/00, GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV). - EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rdn. 41 ff. m. w. N.). - BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07
MIXI
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
Eine nur unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft kann dabei auch Bestandteilen zuteil sein, wenn für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar an einen beschreibenden Begriff angelehnt sind (vgl. BGH a. a. O.; auch GRUR 2011, 1046, Az. I ZR 142/07 - Mixi). - EuGH, 24.06.2010 - C-51/09
Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
2. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria). - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Hause aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, gehören (…EuGH, Urt. v. 22.6.1999 - C-342/97, GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd; BGH, B. v. 8.5.2002 - I ZB 4/00, GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV). - EuGH, 11.05.2006 - C-416/04
Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 24 W (pat) 527/13
b) Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der im vorliegenden Fall maßgeblichen Waren kommt es darauf an, ob diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen und anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 582, Tz. 85 - VITAFRUIT; EuGH GRUR 2009, 484, Tz. 25 - Metrobus; Hacker, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 58 m. w. N.). - EuGH, 02.09.2010 - C-254/09
Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
- BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 129/01
- BPatG, 27.03.2001 - 27 W (pat) 130/00